Aktuelle Regeln
Aktuell gelten in den Grundschulen in NRW folgende Regelungen:
– Maskenpflicht: Die Regel galt bis April 2022. Die Kinder können seitdem ihre Masken weiterhin freiwillig tragen. Besucher der Schule können bei Terminen ebenfalls weiterhin eine Maske tragen.
– Testpflicht: Die anlasslose Testpflicht ist aufgehoben.
– Bei leichten Symptome sollte ein Antigentest durchgeführt werden. Ist der Test negativ, steht einem Schulbesuch nichts im Wege. Informieren Sie aber bitte die Schule, dass Sie einen Test durchgeführt haben.
– Kinder, die positiv getestet werden, müssen sich weiterhin isolieren. Frühestens nach 5 Tagen können sie mit einem negativen Bürgertest wieder in die Schule kommen. (Beispiel: Der Tag der Testung ist Tag 0. Das Freitesten ist frühestens an Tag 5 möglich, der Schulbesuch dann an Tag 6.) Nach 10 Tagen können die Kinder auch ohne weiteren Test wieder in die Schule kommen.
– Wenn Kinder eine Kontaktperson mit einer Corona-Infektion im Haushalt haben, wird auch ohne auftretende Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
Diese und weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums NRW:
Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)