Aktuelle Regeln

Aktuell gelten in den Grundschulen in NRW folgende Regelungen:
Maskenpflicht: Die Regel galt bis April 2022. Die Kinder können seitdem ihre Masken weiterhin freiwillig tragen. Besucher der Schule können bei Terminen ebenfalls weiterhin eine Maske tragen.
Testpflicht: Die anlasslose Testpflicht ist aufgehoben.
Bei leichten Symptome sollte ein Antigentest durchgeführt werden. Ist der Test negativ, steht einem Schulbesuch nichts im Wege. Informieren Sie aber bitte die Schule, dass Sie einen Test durchgeführt haben.
Kinder, die positiv getestet werden, müssen sich weiterhin isolieren. Frühestens nach 5 Tagen können sie mit einem negativen Bürgertest wieder in die Schule kommen. (Beispiel: Der Tag der Testung ist Tag 0. Das Freitesten ist frühestens an Tag 5 möglich, der Schulbesuch dann an Tag 6.) Nach 10 Tagen können die Kinder auch ohne weiteren Test wieder in die Schule kommen.
– Wenn Kinder eine Kontaktperson mit einer Corona-Infektion im Haushalt haben, wird auch ohne auftretende Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.

Diese und weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums NRW:
Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)