Brigidaschule – Städt. kath. Grundschule
Postanschrift: Hauptstr. 101–103, 50389 Wesseling
Mail Schule: brigidaschule@wesseling.de
Telefon Schule: 02232/941403
Mail OGS: ogs.brigidaschule@rapunzel-kinderhaus.de
Telefon OGS: 02232/152224
A
Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer sollten immer sofort im Sekretariat und bei der Klassenleitung angezeigt werden. Dies ist am besten per E-Mail, aber auch telefonisch oder persönlich möglich.
Anfangszeiten
- Stunde: Offener Anfang ab 7:45 Uhr, um 08.00 Uhr müssen alle Kinder in der Klasse sein
- Stunde: 8:45 – 09:30 Uhr
09:30 – 09:40 Uhr: Frühstückspause
Große Hofpause: 09:40 – 10:00 Uhr
- Stunde: 10:00 – 10:45 Uhr
- Stunde: 10:45 – 11:30 Uhr
Kleine Hofpause: 11:30 – 11:45 Uhr
- Stunde: 11:45 – 12:30 Uhr
- Stunde: 12:30 – 13:15 Uhr
Wenn von diesen verbindlichen Unterrichtszeiten aus triftigem Grund abgewichen wird – z. B. bei besonderen Schulveranstaltungen o.ä. – erhalten Sie vorher von der Schule eine Nachricht hierüber.
Anmeldung und Ummeldung Ihres Kindes nehmen Sie bitte im Sekretariat vor. Für die Anmeldung der Schulneulinge gibt es gesonderte Anmeldetermine, in der Regel kurz nach den Herbstferien. Diese Termine erhalten die Eltern zu Beginn des Schuljahres, das vor der Einschulung liegt, per Post von der Stadt Wesseling mitgeteilt.
Ansprechpartner für Eltern sind in erster Linie die Klassenleitung. Bitte vermeiden Sie Gespräche zwischen Tür und Angel. Jede Klassenlehrerin und jeder Klassenlehrer hat eine feste Sprechstunde, zu der man sich anmelden muss. Die Sprechstundenzeiten erfahren Sie von den Lehrkräften zum Schuljahresbeginn und können auf der Homepage eingesehen werden. Alle Lehrkräfte der Schule sind per E-Mail zu erreichen. Die Mailadresse besteht aus dem Nachnamen der Lehrkraft und dem Schulnamen („nachname@brigidaschule.de“).
Abholung: Die Kinder verlassen das Schulgelände stets über den unteren Schulhof. Bitte holen Sie Ihre Kinder deshalb am Schultor Richtung Palmersdorfer Bach und Turnhalle Emsstraße ab. Das obere Schultor Richtung Hauptstraße wird nicht für die Abholung der Kinder geöffnet. Die Abholzeiten für OGS-Kinder sind 15 Uhr oder 16 Uhr und werden von den Eltern verbindlich mit der OGS vereinbart.
B
Betreuung von Schulkindern nach dem Unterricht erfolgt in der VHT (Verlässlicher Halbtag) bis 13:15 Uhr. In der OGS (Offene Ganztagsschule) erfolgt sie bis 15:00 oder bis 16:00 Uhr. Für diese Betreuungen ist eine Anmeldung erforderlich.
Beurlaubungen aus persönlichen Gründen sind in Ausnahmefällen möglich. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag vorab nötig.
Bewegliche Ferientage (3 – 4 pro Schuljahr) legt die Schulkonferenz für das jeweils kommende Schuljahr fest. Über die Termine werden Sie durch Elternbriefe und auf der Homepage informiert.
Bürozeiten der Schulsekretärin Frau Radermacher sind montags und mittwochs von 7:30 – 11:45 Uhr und freitags von 7:30 – 11.30 Uhr. Frau Radermacher ist telefonisch unter 02232/941403 zu erreichen. Wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail (brigidaschule@wesseling.de).
BYOD – In der Brigidaschule unterstützen wir das Prinzip „Bring Your Own Divice“. Dies bedeutet, dass wir grundsätzlich auch Tablets nutzen, die die Kinder selbst mitbringen. Die Geräte der Kinder werden in das kindgerecht abgesicherte WLAN der Schule eingebunden und können im Unterricht mit den in der Brigidaschule verwendeten Apps genutzt werden. Als technische Grundvoraussetzung für private Tablets gelten bei uns eine Bildschirmgröße von 10 Zoll und WLAN. Zu Beginn jedes Schuljahres findet eine Abendveranstaltung für Eltern statt, bei der die Tablets der Kinder für die Nutzung in der Schule eingerichtet werden können.
C
Computer: Für den Unterricht stehen schuleigene, digitale Endgeräte zur Verfügung, mit denen die Kinder arbeiten können. Wir verwenden zum Beispiel die Office-Programme von Microsoft (siehe unten).
D
Druckschrift ist die Schrift, mit der im ersten Schuljahr begonnen wird. Eine verbundene Schreibschrift wird im zweiten Schuljahr eingeführt.
E
E-Mail: Elterninformationen, die alle Kinder der Schule betreffen, erhalten Sie grundsätzlich per E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre angegebene Mailadresse stets aktuell halten. Informieren Sie bei Änderungen bitte die Klassenleitungen.
Einschulung der Erstklässler findet am zweiten Schultag im Rahmen einer kleinen Begrüßungsfeier nach den Sommerferien statt. Es erfolgt eine Bewirtung durch den Förderverein. Elterninformationen zur Einschulung erhalten Sie bei einer Informationsveranstaltung an einem Vormittag im Mai.
Elternsprechnachmittage finden zweimal im Schuljahr statt.
F
Ferien: Die Termine finden Sie in den Elterninfos und auf unserer Homepage. Die Betreuungsmöglichkeiten während der Ferien sind bei der OGS zu erfragen.
Förderverein: Dieser besteht seit über 20 Jahren. Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft diese wichtige Arbeit.
Frühstück: Das Schulfrühstück wird in der Klasse gemeinsam eingenommen. Bitte denken Sie an ein gesundes Frühstück und ein Getränk und achten Sie auf Müllvermeidung. Während des Unterrichts dürfen die Kinder nur Mineralwasser trinken.
Fundsachen werden vor dem Büro des Hausmeisters und in den Elternsprechtagswochen auch im Foyer ausgelegt.
G
GL-Schule bedeutet, dass in der Brigidaschule auch Kinder am regulären Klassenunterricht teilnehmen, die einen besonderen Förderbedarf haben. Zur Unterstützung der Klassen- und Fachlehrer:innen arbeiten speziell ausgebildete Förderschullehrer:innen an unserer Schule.
H
Hausaufgaben sollen in den Klassen 1/2 in der Regel 30 Minuten und in den Klassen 3/4 in der Regel 45 Minuten nicht überschreiten.
Hausmeister der Grundschule ist Herr Klose.
Handys und ähnliche Geräte müssen, wenn sie nicht im Unterricht genutzt werden, am Schulvormittag und während der OGS-Zeit ausgeschaltet bleiben. Das Eigentum der Kinder ist in der Regel nicht über die Schule versichert. Dies gilt z. B. für Schulranzen, Brillen und Kleidung, aber auch für digitale Endgeräte.
I
Inklusion erfolgt an der Brigidaschule durch den Ausbau des Gemeinsamen Lernens und durch die Individuelle Förderung.
K
Katholische Gottesdienste für die 3. und 4. Schuljahre finden jeden 2. Dienstag im Monat in der ersten Stunde in der Kirche „Schmerzhafte Mutter“ statt. Für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Schuljahre findet an diesen Tagen in der zweiten Stunde ein Wortgottesdienst im Forum der Schule statt.
Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz sind beschlussfassende Gremien.
Krankmeldungen erfolgen bitte direkt bei Krankheitseintritt grundsätzlich per Mail an die Schule (brigidaschule@wesseling.de) oder in Ausnahmefällen auch telefonisch über 02232/941403 bis 7:45 Uhr. Ab dem dritten Krankheitstag wird auf jeden Fall eine schriftliche Entschuldigung per Mail benötigt. Ein ärztliches Attest muss grundsätzlich nur im Einzelfall auf Verlangen der Schule vorgelegt werden. Bitte denken Sie bei Ihrer Krankmeldung an meldepflichtige Infektionskrankheiten.
Wenn Ihr Kind kurzfristig vom Sportunterricht befreit werden soll, ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich. Bei längerfristigen Befreiungen vom Sportunterricht muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
M
Meldepflichtige Krankheiten sind Covid-19, Röteln (nicht Ringelröteln), Scharlach, Keuchhusten, Influenza-Grippe, Masern, Mumps, Hepatitis B und Läusebefall.
Microsoft: Wir nutzen mit den Kindern „Microsoft Teams“ in der Schule. Alle Kinder haben einen eigenen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem sie sich in der Schule an den digitalen Endgeräten anmelden können. Die Kinder können sich auch zu Hause an einem beliebigen Computer, Tablet oder Handy mit ihrem Benutzernamen anmelden, um Teams und weitere Office-Programme zu nutzen (Word, Powerpoint usw.).
N
Noten werden auf Beschluss der Schulkonferenz erstmalig im dritten Schuljahr erteilt. Im ersten und zweiten Schuljahr erhalten die Kinder ein Berichtszeugnis, in dem ihr Arbeits- und Sozialverhalten und der Lernstand in den Fächern beschrieben wird.
O
Offener Anfang bedeutet, dass die Kinder mit dem ersten Schulgong des Tages um 7:45 Uhr selbständig in ihren Klassenraum gehen können. Sie beginnen dann mit ihrer Freiarbeit. Alle Kinder müssen um 8:00 Uhr in ihrer Klasse sein.
P
Parken ist zum Bringen und Abholen Ihrer Kinder problemlos möglich, wenn die Eltern die Parkplätze an der Turnhalle in der Emsstraße und vor allem in der Straße „Am kleinen Mölchen“ nutzen. Bitte stellen Sie Ihr Auto nicht in der Brigidastraße oder in der Hauptstraße vor dem Schulgebäude ab! Wir müssen leider regelmäßig das Ordnungsamt der Stadt Wesseling um Mithilfe bitten, wenn abgestellte Fahrzeuge die Sicherheit der Kinder gefährden.
Postmappe ist der gelbe Schnellhefter. Er dient dem Austausch zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Eltern.
R
Rauchverbot besteht auf dem gesamten Schulgelände!
Regeln des Zusammenlebens in Klasse, Schule und Bus werden anhand der bestehenden Klassen- und Schulordnung altersgemäß im Unterricht erarbeitet. Bitte unterstützen Sie uns bei unserer Erziehungsarbeit, wo immer es möglich und notwendig ist, damit die Schule für alle zu einem Lebensraum wird, in dem sich jeder wohl fühlen kann.
Regenpause: Wenn es regnet, bleiben die Kinder in ihren Klassen, wo sie sich beschäftigen können.
Religionsunterricht findet im 1. – 4. Schuljahr katholisch statt, da die Brigidaschule eine katholische Bekenntnisschule ist.
S
Schulbibliothek: Unsere neugestaltete Schulbücherei befindet sich in der ersten Etage des OGS-Gebäudes.
Schulbücher für den Unterricht, die sich in der Ausleihe befinden, müssen eingebunden werden.
Schulgelände: Da Schulgelände ist nicht öffentlich zugänglich. Am Vormittag und am Nachmittag bis 16 Uhr werden die Außenanlagen für den schulischen und den OGS-Betrieb genutzt. Ab 16 Uhr wird das Gelände verschlossen. Radfahren und Rollerfahren sind auf dem Schulhof nicht gestattet.
Schulprogramm finden Sie auf unserer Homepage; es wird regelmäßig aktualisiert.
Spielehäuschen: Dies ist der Aufbewahrungsort für unsere zahlreichen Pausenspielgeräte während der ersten großen Pause (9:40 Uhr bis 10:00 Uhr). Dann darf auf dem Schulgelände mit Spielzeug aus dem Spielehäuschen gespielt werden. Die Ausleihe ist nur mit einem Spieleausweis möglich. Die Betreuung der Ausleihe obliegt den Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen.
Sportunterricht ist fester Bestandteil des Stundenplanes. Für den Sportunterricht müssen die Kinder – je nach Jahreszeit – entsprechende Kleidung und Sportschuhe für die Turnhalle und den Sportplatz mitbringen. Lange Haare müssen zusammengebunden werden und Schmuck muss abgelegt werden. Der Schwimmunterricht findet im 3. und 4. Schuljahr für jeweils ein Schulhalbjahr statt.
T
Termine und Informationsbriefe der Schulleitung werden in aller Regel per E-Mail mitgeteilt. Termine sind ebenfalls auf der Homepage einsehbar.
U
Unfälle können sich auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände (z. B. in der Pause) oder auch im (Sport-)Unterricht ereignen. Schulunfälle sind im Sekretariat anzuzeigen. Die Kinder sind über die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) versichert. Bitte geben Sie bei einem Arztbesuch aufgrund eines Schulunfalls die Unfallversicherungsnummer der Schule an, die sie im Sekretariat erhalten.
Unterrichtsausfall findet nur in sehr seltenen Ausnahmen statt und wird zeitnah mitgeteilt. Ein Vertretungskonzept gewährleistet, dass mögliche Unterrichtsausfälle nicht einzelne Klassen unverhältnismäßig hoch belasten.
V
Verkehrserziehung findet durch die Eltern und durch die Schule z. B. im Rahmen des Sachunterrichts statt. Mit den Schulneulinge führt die Polizei zu Beginn des ersten Schuljahres ein Schulwegtraining durch. Die Kinder der zweiten und dritten Klassen üben bei einem einwöchigen Radfahrtraining auf dem Schulhof ihre Geschicklichkeit mit dem Rad. In der vierten Klasse nehmen die Kinder an einem zweiwöchigen Radfahrtraining mit Theorie und Praxis teil, das von den Klassenleitungen in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt wird.
W
Wertsachen sollten nur zu unterrichtlichen Zwecken mit in die Schule genommen werden. Bei selbstverschuldeten Schäden sind Wertsachen (Handys oder Tablets, aber auch Brillen und ähnliche Gegenstände) nicht versichert. Bei Fremdverschulden kann die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers greifen. Bei Diebstahl besteht die Möglichkeit einer Schadensregulierung über den Schulträger nur bei nachweislich grob fahrlässigem Verhalten des aufsichtsführenden Personals.
Z
Zeugnisse erhalten alle Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres, die 3. und 4. Klassen zusätzlich am Ende des Halbjahres. Noten werden ab Klasse 3 gegeben.
Stand: Februar 2024