DIE ELTERN SIND EINGELADEN, AN DER GESTALTUNG DES SCHULLEBENS MITZUWIRKEN.
Einer für alle, alle für einen!
(Alexandre Dumas)

1 ALLGEMEINE UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN
Mit der Einschulung eines Kindes an der Brigidaschule, werden auch die Eltern Teil unserer Schulgemeinschaft. Das Kollegium, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Schulleitung und die Eltern sind nun Erziehungs- und Bildungspartner, denn nur gemeinsam können wir einen erfolgreichen Bildungsweg für jedes Kind ebnen. In dieser Partnerschaft sind folgende Punkte von großer Wichtigkeit:
– Gegenseitige Wertschätzung
– Regelmäßiger offener und vertrauensvoller Austausch
– Enge Zusammenarbeit
– Einhaltung aller Regeln und organisatorischer Rahmenbedingungen der Schule

Uns liegen dabei eine enge Zusammenarbeit und ein stetiger Informationsfluss (Elternabende, Elternbriefe, persönliche Gespräche etc.) sehr am Herzen.

Für die Eltern der Brigidaschule gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich an unserem Schulleben zu beteiligen. Diese sind:
– Klassenpflegschaften
– Schulpflegschaft
– Schulkonferenz
– Förderverein
– Feste und Feiern
– Projektwoche
– Schulbücherei
– Karnevalszug
– Ausflüge und Klassenfahrten
– Radfahrtraining
– Aktionen innerhalb der Klasse

2 MITWIRKUNGSGREMIEN
2.1 Klassenpflegschaften
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse und mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Eine Klassenpflegschaft ist zuständig für klasseninterne Angelegenheiten, wie z. B. Klassenfeste. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sie dienen als Ansprechpartner und Mittler zwischen Eltern und Lehrpersonen und vertreten die Klasse in der Schulpflegschaft. Die Eltern haben bei der Wahl für jedes Kind gemeinsam eine Stimme (siehe Schulgesetz §73).

2.2 Schulpflegschaft
Bei der Schulpflegschaft handelt es sich um die Versammlung aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihrer Vertreterinnen und Vertreter. Die Schulleitung nimmt beratend teil. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung- und Erziehungsarbeit und berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Auch hier werden wieder Vorsitz und Vertretung gewählt (siehe Schulgesetz §72). Darüber hinaus wählen sie aus ihrer Mitte Eltern aus, die als Stimmberechtigte an der Schulkonferenz teilnehmen und sie wählen zwei Mitglieder für die Stadtschulpflegschaft. An der Brigidaschule übernimmt die Schulpflegschaft auch die Organisation für die Teilnahme am Berzdorfer Rosenmontagszug.

2.3 Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät und entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, wie zum Beispiel über das Schulprogramm, den Schulhaushalt, die Schulentwicklung, bewegliche Ferientage etc. (siehe Schulgesetz §65). Die Schulkonferenz setzt sich zu gleichen Anteilen aus Eltern und Lehrpersonen zusammen. Die Schulleitung führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie hat kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre Stimme den Ausschlag (siehe Schulgesetz §66).